Die hessische Landesregierung hat ab dem 25. Juni die Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände ausgesetzt, sofern die Infektionszahl regional unter einer Inzidenz von 50 liegt. Ausgenommen sind einzig die Schulflure und die Klassenzimmer bis der jeweilige Platz eingenommen worden ist. Die regelmäßigen Tests vor Unterrichtsbeginn bleiben bestehen.

Ab Freitag, 25. Juni Aussetzung der Maskenpflicht
- Beitrags-Autor:Jens Foerster
- Beitrag veröffentlicht:Juni 23, 2021
- Beitrags-Kategorie:Allgemein / Corona / Prävention und Gesundheit