Um das Infektionsrisiko an den hessischen Schulen möglichst gering zu halten, werden direkt nach den Sommerferien für den Zeitraum vom 30. August bis zum 10. September zwei Präventionswochen einführt, in denen folgende Besonderheiten gelten:
- Erhöhung der Testfrequenz von derzeit zwei Tests je Woche auf drei Tests je Woche. Dementsprechend sind drei Ergebnisse von Bürgertests vorzulegen, falls nicht vom Testangebot in der Schule Gebrauch gemacht werden sollte.
- Maskenpflicht (medizinische Masken) auch am Platz während des Unterrichts.
Für die Schülerinnen und Schüler der FES bedeutet dies, dass 14 Tage nach ihrem ersten Schultag im neuen Schuljahr diese Regelung gilt.