Schulordnung der Friedrich-Ebert-Schule

Die FES in Wiesbaden ist ein Zentrum für Aus- und Weiterbildung im Technik- und
Dienstleistungsbereich. Es werden zurzeit rund 2200 Schülerinnen und Schüler sowie Studierende
unterrichtet. Um die hohen Qualitätsstandards in den unterschiedlichen Aus- und Weiterbildungsgängen
auf Dauer zu sichern, bedarf es neben der Bereitschaft zur ständigen Innovation auch der Bereitschaft
zur Fairness und Toleranz im Umgang miteinander. Toleranz und Fairness lassen sich leichter leben,
wenn auch die Umgebung stimmt. Deshalb gilt es auch, auf den pfleglichen Umgang mit dem Gebäude
selbst sowie seinen Einrichtungen zu achten. Aus diesen Überlegungen ist die nachstehende
Schulordnung abgeleitet.
Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück

1.1 Im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück verhalten sich alle so, dass weder Mitschüler noch
andere Personen belästigt, gefährdet oder verletzt werden. Ferner ist darauf zu achten, dass das
Schulgebäude sowie seine Einrichtungen nicht beschmutzt und beschädigt werden.

1.2 Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht gestattet (Hess. Schulgesetz §3(9)).
Im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück, insbesondere im Bereich der Eingangstüren, ist das
Spucken untersagt.

1.3 Feueralarm wird durch Sirenen angezeigt. Bei Feueralarm verlassen alle Schüler unverzüglich auf
den ausgeschilderten Fluchtwegen das Gebäude und gehen zu dem Sammelplatz, der im
Brandalarmplan ausgewiesen ist. (Der Plan befindet sich im Schaukasten seitlich des
Haupteingangs)

1.4 Bei absichtlichen Sachbeschädigungen sowie Diebstählen muss der Verursacher Schadenersatz
leisten und mit strafrechtlichen Folgen rechnen.

1.5 Das Einstellen und die Verwendung von Fahrrädern, Rollern und ähnlichen Fortbewegungsmitteln im
Schulgebäude ist verboten.
Verhalten in den Klassenräumen

2.1 Jede Klassengemeinschaft sorgt dafür, dass der Klassenraum nach dem Unterricht in sauberem
Zustand verlassen wird. Die Stühle sind hoch zu stellen. Fenster und Fluchttüren sind zu schließen.

2.2 Für Werkstätten, Labors sowie PC-Räume gelten besondere Nutzungsordnungen, die im Raum
aushängen.

2.3 Über die Verwendung von mobilen Endgeräten im Unterricht entscheidet die Lehrkraft.

2.4 Essen und Trinken in den Unterrichtsräumen ist nicht erwünscht und in Laborräumen, in Werkstätten
und PC-Räumen grundsätzlich nicht gestattet.

2.5 Der Aufenthalt auf den Fluchtwegen, Feuertreppen und Balkonen ist untersagt.

2.6 Jeder Schüler/jede Schülerin haftet selbst für sein/ihr Eigentum.

2.7 Jeder Schüler/jede Schülerin ist verpflichtet, festgestellte Mängel oder Schäden an
Einrichtungsgegenständen unverzüglich zu melden (Lehrer/in, Hausmeister/in, Sekretariat)
Teilnahme am Unterricht

3.2 Bei Unterrichtsversäumnissen werden dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin die Gründe für
das Fehlen durch den Schüler/die Schülerin bzw. bei nicht volljährigen Schülern/Schülerinnen durch
den Erziehungsberechtigten innerhalb folgender Fristen schriftlich mitgeteilt:
Berufsschule: am nächsten Berufsschultag
Blockklassen: bis zum Beginn der nächsten Blockwoche
Vollzeitklassen: spätestens nach drei Fehltagen
Bei Unterrichtsversäumnissen werden dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin die Gründe für
das Fehlen schriftlich mitgeteilt. Bei nicht volljährigen Schülern/Schülerinnen muss ein
Erziehungsberechtigter unterschreiben, bei Berufsschülern/innen muss der Betrieb gegenzeichnen.
Wird das Fehlen mit einer Krankheit begründet, ist in der Regel eine ärztliche Bescheinigung
notwendig.

3.3 Betrieblicher Urlaub kann nur während der unterrichtsfreien Zeit genommen werden. Während der
Schulzeit können Schüler/Schülerinnen nur aus zwingenden persönlichen oder betrieblichen Gründen
und nur auf schriftlichen Antrag beurlaubt werden. Der Antrag muss 14 Tage vor Urlaubsbeginn dem
Klassenlehrer vorliegen.

3.4 Änderungen der persönlichen Daten (z.B. Umzug) sind unverzüglich dem Klassenlehrer bzw. der
Klassenlehrerin mitzuteilen.
Unterrichts- und Pausenzeiten

4.1 Das Schulgebäude wird um 7.00 Uhr geöffnet.

4.2 Der Unterricht beginnt um 7.30 Uhr.

4.3 Die unterrichtenden Lehrer bzw. Lehrerinnen schließen die Klassenräume auf und zu.

4.4 Falls 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer bzw. Lehrerin erschienen ist, wird dies im Sekretariat mitgeteilt.

4.5 Außerhalb der Unterrichtszeiten halten sich alle Schüler/Schülerinnen in der Regel nur im Pausenhof
und in der Pausenhalle auf.

4.6 Nur Schüler/Schülerinnen der Klassen 11 (Berufsschule Mittelstufe, BFS 11, FOS, FT und FV) bis 13
dürfen in den Pausen oder Zwischenstunden das Schulgrundstück verlassen. Schüler/Schülerinnen
der Klassen 10 müssen sich das Verlassen des Schulgrundstückes von dem Klassenlehrer bzw. der
Klassenlehrerin oder des/der Aufsicht führenden Lehrer /in genehmigen lassen.

4.7 Der Hausmeister und die Lehrer bzw. Lehrerinnen haben das Recht Schüler zur Ordnung zu ermahnen.

4.8 Das Hausrecht wird durch den Schulleiter/die Schulleiterin ausgeübt.

4.9 Bei Verstößen gegen die Hausordnung muss der Schüler oder die Schülerin mit Ordnungsmaßnahmen gemäß § 82 Hessisches Schulgesetz rechnen.